Beteiligungsbericht des Markt Eisenheim für das Jahr 2022
Sachvortrag:
Der Markt Eisenheim ist gemäß Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) verpflichtet, einen jährlichen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen der Privatrechtsform zu erstellen, wenn ihm mindestens 5% der Anteile gehören.
Dieser Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen und zur Einsicht für jeden Interessierten bereitzuhalten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Eisenheim nimmt vom Beteiligungsbericht des Marktes Eisenheim für das Jahr 2022 zustimmend Kenntnis.
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