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Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung



Der Gemeinderat hat am 19.10.2023 beschlossen einen Förderantrag für eine kommunalen Wärmeplanung bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH zu stellen. Auf Grund des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November für den Bundeshaushalt 2023 wurde das Antragsportal vorzeitig im Dezember geschlossen. Der Förderantrag war zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingereicht. Eine neues Förderprogramm vom Bund für die Wärmeplanung scheint derzeit ausgeschlossen.
Das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten und wird voraussichtlich Mitte 2024 per Verordnung in Landesrecht überführt. Inhalt des Gesetzes ist die Verpflichtung aller Kommunen bis 10.000 Einwohnern bis 30.06.2028 eine Wärmeplanung vorzulegen. In welcher Form das zu erfolgen hat und wer die Kosten hierfür trägt, wird voraussichtlich in der Verordnung geregelt.
 
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis.
 




 



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Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld
Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Tel.: 09305 888-0
E-Mail: post@vgem-estenfeld.bayern.de
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