Der Markt Eisenheim unterstützt seit Jahren finanziell die örtlichen Vereine. Im Jahr 2015 wurde als Grundlage eine Richtlinie für die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen beschlossen und im Oktober 2023 überarbeitet und die örtlichen Gegebenheiten angepasst.
Für den Umgang mit Sondermaßnahmen wird die bestehende Regelung wie folgt geändert:
4. SONDERMASSNAHMEN
Für Sondermaßnahmen können zusätzlich zur Regelförderung Zuschüsse beantragt werden.
Sondermaßnahmen müssen vor Beginn der Maßnahme mit einer detaillierten Maßnahmenbeschreibung und einem Finanzierungsplan beantragt werden.
Über die Höhe der Förderung beschließt der Gemeinderat im Einzelfall.
Für Sondermaßnahmen sind ein Verwendungsnachweis, sowie die entsprechenden Rechnungen vorzulegen.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme und erfolgter Prüfung der gemäß dieser Richtlinie vorzulegenden Unterlagen.
5. INKRAFTTRETEN
Die vorstehenden Richtlinien wurden vom Gemeinderat mit Beschluss vom 22.02.2024 genehmigt und treten zum 01.03.2024 in Kraft.
Christian Holzinger
1. Bürgermeister
Beratung:
Es wird nachgefragt, ob es nicht sinnvoll ist, die Höhe der max. Förderung und eine Förderquote (25%) festzulegen. Das Gremium ist der Meinung, dass die Abwägung und Entscheidung dem GR obliegt und somit keine Bindung an eine max. Förderungssumme notwendig ist. Dadurch kann der GR flexibler über einzelne Fälle entscheiden und auch auf die jeweilige Haushaltslage reagieren.
Die Änderungen an der "Richtlinie für die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an die örtlichen Vereine/Organisationen aus Mitteln des Haushalts des Marktes Eisenheim" werden in vorgelegter Form beschlossen.
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 12 |