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Trägerschaft Jugendzentrum Estenfeld



Sachvortrag:
 
In Bezug auf das partizipative Jugendprojekt "Jugendzentrum Estenfeld" wurde bereits in der Sitzung am 12.09.2023 das vom Landratsamt Würzburg empfohlene Vorgehen vorgestellt. Nachdem der Grundsatzbeschluss vom Gemeinderat für die Eröffnung eines Jugendzentrums gefasst wurde, ist nun der nächste Schritt, sich mit der Trägerschaft zu beschäftigen.
Unsere Gemeindejugendpflegerin Jasmin Schmitt gibt dem Gremium zusammen mit den Jugendbeauftragten Thomas Herr einen kurzen Einblick in den aktuellen Stand, bevor die Kernaspekte des Themenpunktes "Trägerfrage" mit deren Vor- & Nachteilen sowie Kosten dargestellt werden. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen einer internen (durch die Gemeinde Estenfeld) und einer externen (Beauftragung eines Partners wie Malteser, AWO, BRK etc.) Trägerschaft.
Die Kosten basieren auf der Annahme von 2-3 Öffnungstagen mit je 4h, inkl. Vor- und Nachbereitungszeiten. Zu Beginn wird von 2 Kräften mit je 20 Wochenstunden ausgegangen.
Externe Kosten beruhen auf zwei verschieden Anfragen, daher resultiert die Schwankungsbreite.
Gemeinde Estenfeld
Externe Trägerschaft
ü  Vorteile
ü  Verantwortung für das Geschehen vor Ort
ü  Pädagogisches Instrument der Gemeindejugendarbeit
ü  Zugang zu Räumlichkeiten für Jugendarbeit/-treffen
ü  Direkte Mitbestimmung/ Einfluss auf die Arbeit vor Ort (Konzeption)
ü  Direkte Kommunikation
ü  Kooperationsmöglichkeiten und Netzwerkarbeit
ü  Synergien mit Gemeindejugendpflege
ü  Nachhaltiges Wachsen von Verantwortung
ü  Basis für direkte Beteiligung (z.B. durch JUZ-Rat)
ü  Beteiligung durch finanzielle Mittel, wenig "administrativer" Aufwand
ü  Delegation der Verantwortung für Personalbeschaffung und -führung
-        Nachteile
-        Verantwortlich für das Geschehen vor Ort
-        Personalbeschaffung und Verwaltung obliegt der Gemeinde
-        Ggf. Zugangsbeschränkungen zum JUZ
-        Wenig Mitbestimmung/ Gestaltungsspielraum (Konzeption)
-        Zwischenfunktionen/ indirekte Kommunikation
-        Ggf. Verhandlungshürden
-        Ggf. häufige Personalwechsel
Personal
1 SozPäd & 1 BUFDI/FSJ/Werkstudent
1 SozPäd & 1 Pfleger*in
Kosten/Jahr
Ca. 48.000€ - 53.000€
Ca. 59.000€ - 64.000€
 
Abschließend wird neben dem Aspekt der Einrichtungsarbeit ein kleiner Einblick in das weitere Vorgehen gegeben.
Nach kurzer Diskussion spricht sich das Gremium gegen die Vergabe der Trägerschaft an externe Dritte aus, um evtl. Zugangsbeschränkungen und Einflussnahmen für die Jugendlichen sowie für die Räumlichkeiten durch Externe zu vermeiden.
Allerdings ist dem Gremium nicht klar, warum bei dem Schritt, bei dem es um die Entscheidung für die  Trägerschaft gehen soll, bereits die finanziellen Mittel für die Personalkosten in den Haushalt eingestellt und beschlossen werden sollen. Aktuell sind das Konzept sowie die Öffnungszeiten etc. noch nicht klar. Gemeindejugendpflegerin Schmitt fügt an, da in der nächsten Woche der Haushalt beschlossen wird, sollte hierfür das benötigte Personal im Stellenplan aufgenommen werden, auch wenn dieses erst später benötigt wird. BGMin Schraud teilt mit, dass im Stellenplan nur festangestellte Arbeitskräfte aufgeführt werden. Da das Gremium aufgrund der bisherigen Information durch die Gemeindejugendpflege immer von einem Öffnungs-Tag pro Woche ausgegangen ist und die Festlegung des Konzeptes sowie die Struktur noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Da ohnehin die Öffnung erst für Ende des Jahres 2024 vorgesehen ist, erachtet es das Gremium  als zu früh, die finanziellen Mittel zum jetzigen Zeitpunkt zu beschließen und einzustellen.    
 

Beschluss 1:
 
Der Gemeinderat beschließt, die Trägerschaft des örtlichen Jugendzentrums Estenfeld in der Gemeindeverwaltung zu verorten.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 
 
 
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt, die Trägerschaft für das örtliche Jugendzentrum Estenfeld extern an einen Träger zu vergeben und beauftragt die Gemeindeverwaltung, eine entsprechende Ausschreibung zu formulieren.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
19
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld
Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Tel.: 09305 888-0
E-Mail: post@vgem-estenfeld.bayern.de
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Untere Ritterstraße 6 · 97230 Estenfeld · Tel.: 09305 888-0 · post@vgem-estenfeld.bayern.de
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