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öffentlich


3. Änderung Bebauungsplan "An den Linden"
Abwägung und Satzungsbeschluss



Sachvortrag:
 
In der Sitzung vom 21.03.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans "An den Linden" in Estenfeld im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde durch Aushang am 24.03.2023 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
 
Aufgrund eingegangener Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren, wurde das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans "An den Linden" angepasst. Die 3. Änderung zum Bebauungsplan wird nunmehr im Regelverfahren durchgeführt. Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird als frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gewertet.
 
Der Vorentwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.03.2023 lag gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 31.03.2023 bis einschließlich 02.05.2023 im Rathaus des Gemeindeverwaltung Estenfeld, Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
 
Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 11.07.2023 lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.11.2023 bis einschließlich 10.01.2024 im Rathaus des Gemeindeverwaltung Estenfeld, Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
 
Weiter bestand die Möglichkeit die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Estenfeld unter:
sowie über das Zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
einzusehen.
 
Frau Alisa Baumeister vom IB ARZ INGENIEURE trägt die Abwägungen zu den während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen vor. Der Gemeinderat folgt den vorgetragenen Abwägungen. Die 3. Änderung des Bebauungsplans "An den Linden" kann als Satzung beschlossen werden.

Beschluss 1:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den während der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen für die 3. Änderung des Bebauungsplans "An den Linden". Diese werden entsprechend der Abwägungsvorschläge des Planungsbüros ARZ INGENIEURE mit Stand vom 22.01.2024 abgewogen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 
 
 
Beschluss 2:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans "An den Linden" einschließlich Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 11.07.2023, redaktionell geändert am 22.01.2024, und beschließt diesen nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld
Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Tel.: 09305 888-0
E-Mail: post@vgem-estenfeld.bayern.de
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