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öffentlich


Förderantrag - Boulderanlage am Sportgelände des ASV Untereisenheim



Sachvortrag:
 
Bgm. Holzinger ist aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Der 3. Bgm. Deubner übernimmt die Sitzungsleitung.
 
Am 25. Januar 2024 ging der Antrag auf Förderung "Boulderanlage am Sportgelände des ASV Untereisenheim" bei der Verwaltung ein. Der Antrag sowie eine Geländeübersicht und Foto des aktuellen Zustandes sind als Dateianlagen beigefügt.
 
Im Gremium besteht Einverständnis, dass Bgm. Holzinger das Projekt vorstellt. Geplant ist die Installation einer Boulderwand am Toilettenhäuschen auf dem Sportgelände des ASV Untereisenheim. An der Nordseite und Westseite des Gebäudes soll durch die Anbringung von Klettergriffen eine Boulderwand entstehen. Die Anlage soll altersübergreifend und sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene nutzbar sein.
 
Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 23.480 €. Für die Umsetzung der Maßnahme wurde ein Antrag beim Regionalbudget 2024 eingereicht, der bereits positiv beschieden wurde. Über das Regionalbudget erhält der Verein einen maximalen Zuschuss von 10.000 €. Für weitere Spendengelder werden noch Sponsoren gesucht. Der ASV bittet die Gemeinde um einen Zuschuss in Höhe von 5.870 €. Dies entspricht 25% der Gesamtkosten.
 
Das Gremium nimmt das Projekt zustimmend zur Kenntnis. GR Heim weist darauf hin, dass der Antrag der gemeindlichen Richtlinie für die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an die örtlichen Vereine/Organisationen vom 24.10.2023 widerspricht. Danach beläuft sich die Höhe der Förderung auf maximal 25% des nach Abzug von sonstigen Zuschüssen oder Spenden verbleibenden Eigenanteils und nicht wie beantragt auf 25% der Gesamtkosten. Eine Angleichung der Zuschussrichtlinie ist aus seiner Sicht notwendig, um eine Gleichbehandlung der Vereine zu gewährleisten.
 

Beschluss:
 
Der Marktgemeinderat genehmigt das Projekt auf Gemeindegrund zu realisieren und stimmt dem vorliegenden Antrag auf Förderung "Boulderanlage" mit einem Zuschuss in Höhe von 5.870,00 Euro zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie für die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an die örtlichen Vereine/Organisationen zu überarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
1
Anwesende Mitglieder:
8
 
 
Bgm. Holzinger übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

 



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Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld
Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Tel.: 09305 888-0
E-Mail: post@vgem-estenfeld.bayern.de
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