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öffentlich


Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses und Errichtung eines Carports, Höllengrund 6, Fl. Nr. 604/1, Obereisenheim
hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans



Sachvortrag:
 
In der Sitzung v. 16.11.2023 wurde bereits das generelle Einvernehmen zum geplanten Vorhaben erteilt. In dieser Sitzung geht es lediglich um eine Befreiung des Bebauungsplans "Am Bühl II". Beantragt wird die Befreiung zum Punkt Gebäudeöffnung. Lt. Bebauungsplan sind Gebäudeöffnungen > 50 cm über OK Gelände anzuordnen.
 
Geplant ist hier jedoch die Türen auf der Nord-West- und Süd-West-Seite mit einer Stufenhöhe von 12 cm zum bestehenden Gelände auszuführen.
 
Durch den vorhandenen Entwässerungsgraben auf der Süd-Westseite und dem vorhandenen Damm auf der Nord-West-Seite sowie der geplanten Stufenhöhe zum bestehenden bzw. geplanten Gelände ist das Wohnhaus (Bestand und geplanter Anbau) ausreichend gegen das Eindringen von Hochwasser gesichert.

Beschluss:
 
Zur beantragten Befreiung des Bebauungsplans "Am Bühl II", beantragte Befreiung: "Gebäudeöffnungen sind > 50 cm über OK Gelände anzuordnen" wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld
Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Tel.: 09305 888-0
E-Mail: post@vgem-estenfeld.bayern.de
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