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öffentlich


Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage, Nelkenstraße 3, Fl. Nr. 1534/1, Untereisenheim



Sachvortrag:
 
Das Vorhaben liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das geplante Vorhaben in die umliegende Bebauung ein. Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
 
Beratung:
Die Bauherren sind vor Ort.
BGM Holzinger informiert darüber, dass der Bauantrag nochmal abgeändert wurde. Das Bauvorhaben ist jetzt ohne Keller vorgesehen.
 
 

Beschluss:
 
Zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage, Nelkenstraße 3, Fl. Nr. 1534/1, Untereisenheim wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld
Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Tel.: 09305 888-0
E-Mail: post@vgem-estenfeld.bayern.de
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