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öffentlich


Neubau einer Aufbereitungsanlage zur Trübstoffentfernung mittels Ultrafiltration inkl. Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes mit Photovoltaikanlage und Einzäunung auf dem erweiterten Betriebsgelände des HB Heiligenholz mit angegliedertem Erdbecken, Fl.Nr. 1204, 1204/3, Gemarkung Estenfeld



Sachvortrag:
 
Am 12.12.2023 ging der Bauantrag zum Neubau einer Aufbereitungsanlage zur Trübstoffentfernung mittels Ultrafiltration inkl. Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes mit Photovoltaikanlage und Einzäunung auf dem erweiterten Betriebsgelände des HB Heiligenholz mit angegliedertem Erdbecken, Fl.Nr. 1204 und 1204/3 der Gemarkung Estenfeld ein.
 
Die Grundstücke liegen im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Erschließung für das Vorhaben ist gesichert. Öffentliche Beeinträchtigungen sind nicht berührt.
 
Die benachbarten Grundstücke liegen ausschließlich im Eigentum der Gemeinde Estenfeld.
 
Nach der Garagen-Stellplatzverordnung ist 1 Stellplatz je 70 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte. Da das Wasserwerk nicht dauernd durch Personal besetzt ist, ist im Zuge der Berechnung durch den Planer die Anzahl der Beschäftigten zugrunde gelegt worden. Es sind max. 3 Beschäftigte im Wasserwerk tätig, somit ist 1 Stellplatz ausreichend, dieser kann auf dem Grundstück auch nachgewiesen werden.

Beschluss:
Zum Bauantrag Neubau einer Aufbereitungsanlage zur Trübstoffentfernung mittels Ultrafiltration inkl. Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes mit Photovoltaikanlage und Einzäunung auf dem erweiterten Betriebsgelände des HB Heiligenholz mit angegliedertem Erdbecken, Fl.Nr. 1204 und 1204/3 der Gemarkung Estenfeld, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 
 
 
GR Sadler verlässt den Sitzungssaal um 21:25 Uhr.


 



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Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld
Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Tel.: 09305 888-0
E-Mail: post@vgem-estenfeld.bayern.de
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