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öffentlich


Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2022



Sachvortrag:

1.    Feststellung des Soll-Ergebnisses (§ 79 KommHV-K)
 
Verw.haushalt
Verm.haushalt
Gesamthaushalt
Soll-Einnahmen
14.680.981,88 €
3.847.097,37 €
18.528.079,25 €
+ neue Haushaltseinnahmereste
0,00 €
171.000,00 €
171.000,00 €
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste
0,00 €
-22.956,00 €
-22.956,00 €
- Abgang alter Kasseneinnahmereste
-588,20 €
0,00 €
-588,20 €
Bereinigte Soll-Einnahmen
14.680.393,68
3.995.141,37
18.675.535,05 €
 
 
 
 
Soll-Ausgaben
14.680.393,68 €
3.938.636,19 €
18.619.029,87 €
+ neue Haushaltsausgabereste
0,00 €
246.000,00 €
246.000,00 €
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00 €
-189.494,82 €
-189.494,82 €
- Abgang alter Kassenausgabereste
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Bereinigte Soll-Ausgaben
14.680.393,68 €
3.995.141,37 €
18.675.535,05 €
etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
0,00 €
0,00 €
0,00 €


Darin enthalten:
Zuführung zum Vermögenshaushalt von                                               0,00 €
Überschuss gem. § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV-K                                   0,00 €
 
 
2.    Feststellung des Ist-Ergebnisses
 
Verw.haushalt
Verm.haushalt
Gesamthaushalt
Ist-Einnahmen
16.669.175,29 €
5.742.618,61 €
20.411.793,90 €
Ist-Ausgaben
14.868.055,02 €
4.796.841,37 €
19.664.896,39 €
Ist-Überschuss/Fehlbetrag
-198.879,73 €
945.777,24 €
746.897,51 €

3.   Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

Verwahrgelder
Vorschüsse
Soll-Einnahmen
16.133.527,16 €
152,52 €
Soll-Ausgaben
2.436.302,69 €
3.041,94 €
Differenz
13.697.224,47 €
-2.889,42 €

4.    Stand der Schulden
 

Stand zu Beginn des Haushaltsjahres
01.01.2022
Zugang
Abgang
Stand am Ende des Haushaltsjahres
31.12.2022
Kreditmarkt
1.295.827,29 €
0,00 €
216.684,00 €
1.079.143,29 €
 
 

Beschluss:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis festgestellt. Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld
Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Tel.: 09305 888-0
E-Mail: post@vgem-estenfeld.bayern.de
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