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öffentlich


Errichtung eines Wintergartens sowie einer Terrassenüberdachung und Umnutzung eines Verkaufsraums um eine eigenständige Wohneinheit
hier: Antrag auf Abweichung - Farbe Dacheindeckung, Obere Ritterstraße 1, Fl.Nr. 100/3, Estenfeld



Sachvortrag:
 
Bei dem Antrag handelt es sich gesondert um eine Abweichung von der Gestaltungssatzung für Estenfeld. Diese besagt, dass die Dächer mit roten bis rotbraunen Ton- oder Betonziegeln zu versehen sind.
Die Dacheindeckung auf dem Wintergarten wurde bereits mit braunen Tonziegeln ausgeführt. Die Terrassenüberdachung wurde mit einer transparenter Dacheindeckung errichtet. Die Bauteile sind nicht von der öffentlichen Verkehrsfläche einsehbar.
 
Laut Bauantragsunterlagen wurde das Fensterband zurückgesetzt, um den Brandabstand zur Grundstücksgrenze zu gewährleisten. Die Berechnung der Abstandsflächen liegt vor.
 
Nach Aussage des planenden Architekten sind die Maßnahmen abgeschlossen. Alle Anträge auf Abweichungen, bis auf die aktuell vorliegende Abweichung, sind bereits behandelt worden.

Beschluss:
Dem Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung (hier: Farbe Dacheindeckung) auf dem Wintergarten und der Terrassenüberdachung, Obere Ritterstraße 1, Estenfeld, Fl.Nr. 100/3 wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
8
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld
Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Tel.: 09305 888-0
E-Mail: post@vgem-estenfeld.bayern.de
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Untere Ritterstraße 6 · 97230 Estenfeld · Tel.: 09305 888-0 · post@vgem-estenfeld.bayern.de
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