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öffentlich


Neugestaltung der Bürgerfragerunde



Sachvortrag:
 
In der Sitzung vom 11.07.2023 hat das Gremium die Abschaffung der Bürgerfragerunde in der jetzigen Form beschlossen. Zusätzlich wurde beschlossen, dass die Gemeinderäte der Verwaltung Vorschläge unterbreiten sollten, in welcher Form die Bürgerfragerunde künftig stattfinden kann.
 
GR Herr trägt die zusammengefassten Vorschläge und Spielregeln vor:
 
-        Die BFR bleibt nach wie vor in der Geschäftsordnung der Gemeinde Estenfeld verankert. Grau markierte Passagen sind neue Vorschläge. - dies zieht eine Änderung der aktuell gültigen Geschäftsordnung nach sich.
 
(4) Einmal im Quartal findet vor der Gemeinderatssitzung eine "Bürgerfragerunde" statt. Die Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, Fragen an die/den Bürgermeisterin/ Bürgermeister und den Gemeinderat zu stellen. Die Fragen dürfen sich nur auf Sachthemen beziehen, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Sie werden unmittelbar oder, soweit eine unmittelbare Beantwortung nicht möglich ist, zu Beginn der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates beantwortet. Fragen und Antworten werden im Protokoll festgehalten. Die Bürgerfragerunde beginnt 15 Minuten vor der Sitzung und endet mit Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr. Die Moderation wird durch die Vertretung der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters oder eine zuvor bestimmte, geeignete Person übernommen. Mittels Aushang sowie Bekanntgabe über die Webseite der Gemeinde, das Bürgerinformationssystem (BIS) und das örtliche Mitteilungsblatt wird rechtzeitig über die Termine und Regeln der Bürgerfragerunde informiert.
 
Nicht Teil der Geschäftsordnung:
 
Regeln für die Bürgerfragerunde der Gemeinde Estenfeld:
-         Die Bürgerfragerunde findet planmäßig im Januar, April, Juli und September vor der jeweiligen öffentlichen Gemeinderatssitzung statt. Sollte die Bürgerfragerunde an einem dieser Monate nicht stattfinden können, wird sie automatisch im darauffolgenden Monat nachgeholt. Die darauf folgenden Termine verschieben sich dadurch nicht.
 

-         Die Bürgerfragerunde dient dem Zweck, sich mit konkreten Fragen, Wünschen oder Anregungen ans Gremium zu richten. Bloße Statements sind nicht zulässig.
 
-         Fragende müssen in der Sitzung persönlich anwesend sein und sollen in jeder Fragerunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein.
 
-         Die Bürgerfragerunde ist auf 15 Minuten begrenzt. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Sollten nicht alle Fragen gestellt werden können, kann auf Antrag aus dem Gemeinderat eine weitere, zusätzliche Bürgerfragerunde für die nächste, darauf folgenden Sitzung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden,
 

-         Zu Beginn jeder Fragerunde wird abgefragt, wer Fragen hat bzw. wie viele Fragen evtl. im Voraus eingegangen sind. Je nach Anzahl liegt die Zeit pro Frage zwischen 3 und 5 Minuten. Bei mehr als 5 Fragestellern reduziert sich die Redezeit auf max. 3 Minuten. Bei weniger Fragen kann die Zeit entsprechend verlängert werden
 
-         Nach Aufforderung/ Worterteilung durch die Moderation sollen die Fragen ans Gremium/die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister gerichtet werden.
 
-         Fragen können auch im Vorfeld schriftlich (spätestens 1 Woche vorher) an die betreffende Person (Bürgermeister/in, Gemeinderat/in) herangetragen werden. Die Beantwortung findet dann in der darauffolgenden Bürgerfragerunde statt, sofern die Bürgerin/ der Bürger persönlich anwesend ist. Eine schriftliche Beantwortung ist ausgeschlossen.
 
-         Die Bürgerfragerunde unterliegt dem Hausrecht einer Gemeinderatsitzung und der übliche "Netiquette". Eine Missachtung der Regeln kann den Ausschluss von der Bürgerfragerunde zur Folge haben.
 
 
Die vorgetragenen Spielregeln finden bei dem größten Teil des Gremiums Zustimmung. Es sind sich alle einig, dass auf die grauen Passagen verzichtet werden kann und die Geschäftsordnung nicht angepasst werden muss. Die Bürgerfragerunde soll ab 2024 im Januar, April, Juli und Oktober (nicht wie im Text: September) stattfinden. Die festen Termine sowie die Spielregeln sollen über den Aushang, die Homepage, das Mitteilungsblatt sowie das RIS/BIS ausreichend bekanntgemacht werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird beim o. g. Absatz "Zu Beginn jeder Fragerunde wird abgefragt, wer Fragen hat bzw. wie viele Fragen evtl. im Voraus eingegangen sind. Je nach Anzahl liegt die Zeit .." ergänzt, dass die Bürgerinnen und Bürger pro "Frage und Antwort" zwischen 3 und 5 Minuten Zeit haben sollen.
BGMin Schraud fügt an, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin jederzeit einen Antrag stellen können, unabhängig von der Bürgerfragerunde.
 


 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat stimmt der Neugestaltung der Bürgerfragerunde ab 2024 wie vorgetragen zu. Auf die grauen Passagen wird verzichtet. Die Geschäftsordnung wird nicht geändert. Die festen Termine und Spielregeln sind ortsüblich zu  veröffentlichen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
3
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
18
 
 
Die nächste Bürgerfragerunde findet vor der Januar Sitzung statt. Die festen Termine und Spielregeln werden im Januar Mitteilungsblatt veröffentlicht.


 



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Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld
Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Tel.: 09305 888-0
E-Mail: post@vgem-estenfeld.bayern.de
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