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öffentlich


Kommunales Prüfungswesen;
Bestimmung der Mitgliedschaft beim Bayer. Kommunalen Prüfungsverband



Sachvortrag:
 
Mit Schreiben vom 17.10.2023 teilt das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit, dass beabsichtigt ist den Markt Eisenheim zusammen mit den weiteren Mitgliedsgemeinden und Zweckverbänden der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld als Mitglied des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) zu bestimmen. Der Prüfungsverband führt bei seinen Mitgliedern die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen durch.
 
Gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, 6 und 7 des Gesetzes für den Bayerischen Prüfungsverband (PrVbG) sind diejenigen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie diejenigen Zweckverbände, sonstigen öffentlich-rechtlichen kommunalen Zusammenschlüsse mit eigener Rechtspersönlichkeit Mitglied des BKPV, die das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bestimmt. Bei der Bestimmung ist auf den Umfang und die Schwierigkeit der anfallenden Prüfungsgeschäfte besondere Rücksicht zu nehmen; Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern sind in der Regel dem BKPV zuzuweisen (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 PrVbG). Maßgebend für die Feststellung des örtlichen Bevölkerungsstandes sind die amtlichen Einwohnerzahlen am 31.03.2019. Die Gemeinde Estenfeld ist Mitglied beim BKPV bzw. ist eine Bestimmung als Mitglied des BKPV beabsichtigt, da die Gemeinde Estenfeld zum Stichtag über 5.225 Einwohner verfügt. Die Gemeinde Estenfeld ist Mitglied in der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld, deren Mitglied auch der Markt Eisenheim ist. Die Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld ist daher ebenfalls Mitglied beim BKPV bzw. es ist daher eine Bestimmung als künftiges Mitglied des BKPV beabsichtigt.
 
Das Staatsministerium vertritt die Auffassung, dass bei Verwaltungsgemeinschaften und ihren Mitgliedsgemeinden jeweils nur ein Prüfungsorgan zuständig sein soll. Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Prüfungsorgans und die Bedeutung prüfungsökonomischer Gesichtspunkte im Rahmen der Einzelzuweisung gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 PrVbG folgt schon aus dem Sinn und Zweck dieser Vorschriften und kommt auch in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck.  Die "Prüfung aus einer Hand" vermeidet Doppelzuständigkeiten mit den damit verbundenen Kosten und Aufwendungen und ermöglicht erst eine ordnungsgemäße Kassenprüfung. Auch der Bayer. Verwaltungsgerichtshof vertritt hierzu die Auffassung, dass die Annahme, nach erfolgter "Regel-Zuweisung" einer Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft mit mehr als 5.000 Einwohnern zum BKPV sei eine Zuweisung der Verwaltungsgemeinschaft selbst und infolge auch der weiteren Mitgliedsgemeinden aus Gründen der Prüfungsökonomie geboten, rechtlich nicht zu beanstanden sei. Die Absicht einer Vereinheitlichung der Prüfungszuständigkeiten bildet einen legitimen und gewichtigen Ermessensgesichtspunkt.
 
Es ist geplant, im Falle der Zuweisung diese grundsätzlich zum 1. Mai 2024 wirksam werden zu lassen. Des Weiteren ist vorgesehen, dass die Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2021 durch den BKPV zu prüfen wären. Die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen bis einschließlich Haushaltsjahr 2020 durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Würzburg ist bereits abgeschlossen.
 
Bis zum 15.12.2023 erhält der Markt Eisenheim die Gelegenheit, sich zu der geplanten Bestimmung als Mitglied des BKPV zu äußern. Aus Sicht der Verwaltung besteht nicht die Notwendigkeit eine Stellungnahme zu übersenden. Das Schreiben ist lediglich als obligatorisch anzusehen. Die Regel-Zuweisung der gesamten Verwaltungsgemeinschaft ab 5.000 Einwohnern in einer Mitgliedsgemeinde gilt bereits seit 1978. Klagen anderer Gemeinden mit dem Ziel die Mitgliedschaft zu verhindern, wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach abgewiesen.

Beschluss:
 
Der Markt Eisenheim nimmt von der Absicht des Bayer. Staatsministerium des Innern für Sport und Integration, den Markt Eisenheim als Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zu bestimmen, Kenntnis. Eine Stellungnahme wird nicht abgegeben.
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld
Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Tel.: 09305 888-0
E-Mail: post@vgem-estenfeld.bayern.de
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