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Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB der Marktgemeinde Eisenheim als Träger öffentlicher Belange für die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Volkach-West" und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 1 BauGB



Sachvortrag:
 
Der Stadtrat der Stadt Volkach hat in der Sitzung am 11.09.2023 für die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Volkach-West" und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf der 4. Änderung eines Teilbereichs und die Erweiterung des Bebauungsplans "Volkach-West" für das "Main-Quartier" und der 9. Änderung des Flächennutzungsplans i.d.F. vom 28.08.2023 einschließlich der aktuellen Fassung der Begründung wurde dabei vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Die Anpassung des Geltungsbereichs für die Änderung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans gemäß der grafischen Darstellung wurde beschlossen. 
 
Die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Volkach-West" und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans schafft die Grundlage zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses und sichert die städtebauliche und grünordnerische Entwicklung am südlichen Stadteingang Volkachs. 
Im Einzelnen werden folgende städtebauliche und grünordnerische Ziele verfolgt:
 
- die Innenentwicklung und Stärkung des Altorts durch Aktivierung untergenutzter oder brachliegender Flächen in direkter Nachbarschaft der Altstadt
- die Schaffung von attraktivem Wohnraum in direkter Nähe zum Stadtkern und bestehenden Versorgungseinrichtungen
- die Ermöglichung einer Weiterentwicklung ortsansässiger nicht störender Gewerbeflächen vorrangig für Büros und Dienstleistungen und somit der Stärkung der lokalen Wirtschaft
- die Ermöglichung von quartiersbezogenen Einzelhandelsangeboten als ergänzende Entwicklung der benachbarten Versorgermärkten einerseits und der nahegelegenen Altstadt andererseits
- die Erschließung und Vernetzung des Quartiers durch kurze fußläufige Wege zwischen Wohnen, Arbeiten und Versorgung
- die Anbindung des neuen Quartiers an den Main.
- die Entwicklung von durchlässigen und vernetzenden Grünstrukturen
- der Erhalt wertvoller und ortsbildprägender Gehölze.
- Schaffung einer Grünzäsur zwischen neuer Wohnbebauung und vorhandener gewerblicher Nutzung.
- Gestaltung der südlichen Stadteinfahrt.
- Durchgrünung des Quartiers (Baumpflanzungen, Dachbegrünung).
 
Der Geltungsbereich für die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Volkach-West" und der 9. Änderung des Flächennutzungsplans liegt an der südlichen Stadteinfahrt Volkachs, ca. 300 Meter südlich des historischen Stadtkerns. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 4,05 ha.
In einem ersten Schritt wurden bereits im August bis September 2021 gemeinsam mit wesentlichen Akteuren und Behörden die örtlichen, insbesondere umweltbezogenen Rahmenbedingungen in einer Scoping-Beteiligung per E-Mail geklärt und der Umfang notwendiger Gutachten abgestimmt, als Vorbereitung der formalen frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.
 
Auf Grundlage des Vorentwurfs des Bebauungsplans "Volkach-West" mit dem Stand vom 1. Dezember 2021 wurde vom Stadtrat der Stadt Volkach am 6. Dezember die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese wurde im Zeitraum vom 23.12.2021 bis 04.02 2022 durchgeführt.
 
Der Stadtrat beschloss die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung mit dem Stand vom 28.08.2023. Auf Grundlage des Entwurfs des Bebauungsplans "Volkach-West" mit dem Stand vom 28.08.2023 beschloss die Stadt Volkach die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB.
 
Die Marktgemeinde Eisenheim wird gebeten, im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB, der Stadt Volkach zu diesem Vorhaben im Rahmen einer Stellungnahme fachbezogene Hinweise bis Montag, 20.11.2023 an bauleitplanung@schirmer-stadtplanung.de zukommen zu lassen.
 
Seitens der Verwaltung wurde hier bereits eine Fristverlängerung beantragt.

Beschluss:
 
Die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Volkach-West" und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans, nimmt der Marktgemeinderat Eisenheim zur Kenntnis. Es bestehen seitens des Gemeinderats keine Einwände.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Tel.: 09305 888-0
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