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öffentlich


Antrag einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zum Abriss der Scheune sowie die Sanierung des Wohnhauses, Maintorstr. 9, Fl. Nr. 21, Untereisenheim



Sachvortrag:
 
Formloser Antrag an das LRA Würzburg vom 18. Oktober 2023 lautet wie folgt:
Scheune:
Die Scheune wird komplett abgerissen, damit ein kleiner Garten oder Innenhof entsteht.
Die Bruchmauer wird rückseitig bis zum Klinkermauerwerk erhalten. Höhe ca. 2 m.
Die Bruchsteinmauer seitlich und straßenseitig wird teilweise abgebrochen. Nur schönes Bruchsteinmauerwerk bleibt erhalten. Höhe ca. 1,5 m.
Im Bereich Bildstock erhalten wir ein Teil des Mauerwerkes circa bis Oberkante Bildstock. Restliches wird abgerissen. Somit entsteht ein kleiner Garten mit als Einfriedung die Alte Mauer und teilweise ein Lärchenholzzaun.
 
Wohnhaus:
Am Wohnhaus werden wir die Komplette restliche Dachkonstruktion, Fachwerk und Zwischendecke abreißen.
Auch ein Teil der Mauer Richtung Scheune / Garten wird abgerissen.
Dies damit wir mit Minibagger ins verbleibende Mauerwerk reinkommen um eine neue Kanal- und Bodenplatte zu erstellen.
Das Mauerwerk wird im Sockelbereich Innen und Außen gegen Feuchtigkeit geschützt.
Das Alte Bruchsteinmauerwerk wird ergänzt und um das Mauerwerk zu sichern wird ein Betonringbalken betoniert. Dieser Ringanker wird nach außen verblendet mit Bruchstein.
Der vorhandene Schornstein wird abgebrochen und ersetzt durch ein neue.
Die Dachkonstruktion besteht aus ein Sichtdach mit Auf-Dachdämmung aus Holzfaserdämmplatten.
Das Dach wird mit Aufschieblingen ausgeführt und mit Biber Naturrot eingedeckt.
Das Dach erhält 2 Schleppgauben breite ca. 1,3 m je Hausseite damit Licht ins Haus rein kommt.
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
 
Das Wohnhaus ist als Einzeldenkmal in die Denkmalliste eingetragen. Die Beschreibung hierzu ist nach dem Auszug des Landesamtes für Denkmalpflege wie folgt:
"Wohnhaus, ehem. Fischerhaus, eingeschossiger Bruchsteinbau mit Satteldachbau, 16. Jh.; Teil der Ortsmauer des 16. Jh." (Aktennummer: D-6-79-167-73)
 
Der Antragssteller plant hier den Abriss der Scheune sowie die Sanierung des Wohnhauses.
Die Scheune an sich ist nicht in der Denkmalliste eingetragen, jedoch steht direkt vor der Scheune eine Heiligenfigur, die wiederum ein Einzeldenkmal darstellt.
Das komplette Grundstück befindet sich zudem am Ortsrand von Untereisenheim in einem Bodendenkmal. Da aus den Unterlagen nicht ersichtlich ist, ob hier eingegriffen wird, ist davon nicht auszugehen.
Dem Bauamt liegt kein Bauantrag vor. Da der Erlaubnisantrag bereits dem Landratsamt vorliegt, ist davon auszugehen, dass es sich hier um ein nicht baugenehmigungspflichtiges Vorhaben handelt.
 
Bürgermeister Holzinger hat im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeiten als Bürgermeister zur Beschleunigung des Verfahrens bereits die Zustimmung der Gemeinde der Denkmalschutzbehörde mitgeteilt.
 
Beratung
BGM Holzinger begrüßt die Maßnahme. Der teilweise Erhalt von Mauerwerk und Grundstruktur der Bebauung stellt eine optimale Lösung für das abbruchreife Gebäude dar.
GR Hochrein moniert anhand der vorgelegten Skizze den massiven Dachvorsprung, der weit in den Fußweg ragt. Dies sollte gestalterisch überdacht und eine Überbauung geprüft werden.
 

Beschluss:
 
Der Marktgemeinderat befürwortet die Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zum Bauvorhaben Maintorstraße 9, Fl.Nr. 21, Gemarkung Untereisenheim.
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld
Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Tel.: 09305 888-0
E-Mail: post@vgem-estenfeld.bayern.de
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