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öffentlich


Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses und Errichtung eines Carports, Höllengrund 6, Fl. Nr.: 604/1, Obereisenheim



Sachvortrag:
 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Am Bühl II". Es wurde am 20.04.2023 bei der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bereits behandelt.
Mit dem vorliegenden Bauantrag wurden die erforderlichen Unterlagen eingereicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung ist gesichert.
 
Es sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan notwendig, welche durch den Bescheid
vom 05.05.2023 in Aussicht gestellt wurden:
-Überschreitung der Baugrenze auf der Nord-West-Seite um bis zu 1,76 m
-Flachdach mit einer Dachneigung von 0 Grad und Gründach auf der geplanten Wohnhauserweiterung
-Pultdach mit einer Dachneigung von 10 Grad und Blech- oder Glaseindeckung auf dem geplanten Carport.
 

Beschluss:
 
Zum Bauvorhaben Erweiterung eines Einfamilienhauses und Errichtung eines Carports, Höllengrund 6, Fl. Nr.: 604/1 Obereisenheim wird den beantragten Befreiungen zugestimmt. Das Gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld
Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Tel.: 09305 888-0
E-Mail: post@vgem-estenfeld.bayern.de
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