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öffentlich


Kommunales Prüfungswesen
Bestimmung der Mitgliedschaft beim Bayer. Kommunalen Prüfungsverband



Sachvortrag:
 
Mit Schreiben vom 17.10.2023 teilt das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit, dass beabsichtigt ist die Gemeinde Estenfeld zusammen mit den weiteren Mitgliedsgemeinden und Zweckverbänden der Verwaltungsgemeinschaft als Mitglied des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) zu bestimmen.
 
Gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, 6 und 7 des Gesetzes für den Bayerischen Prüfungsverband (PrVbG) sind diejenigen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie diejenigen Zweckverbände, sonstigen öffentlich-rechtlichen kommunalen Zusammenschlüsse mit eigener Rechtspersönlichkeit Mitglied des BKPV, die das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bestimmt. Bei der Bestimmung ist auf den Umfang und die Schwierigkeit der anfallenden Prüfungsgeschäfte besondere Rücksicht zu nehmen; Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern sind in der Regel dem BKPV zuzuweisen (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 PrVbG. Bei Gemeinden mit über 5.000 Einwohnern ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Umfang und Schwierigkeit der Prüfungsgeschäfte ein vertieftes und spezialisiertes Fachwissen erfordern. Der Prüfungsverband führt bei seinen Mitgliedern die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen durch.
 
Es ist geplant, im Falle der Zuweisung diese grundsätzlich zum 1. Mai 2024 wirksam werden zu lassen. Des Weiteren ist vorgesehen, dass die Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2021 durch den BKPV zu prüfen wären. Derzeit findet die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2014 bis einschließlich 2020 durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Würzburg statt.
 
Bis zum 15.12.2023 erhält die Gemeinde Estenfeld Gelegenheit, sich zu der geplanten Bestimmung als Mitglied des BKPV zu äußern. Aus Sicht der Verwaltung besteht nicht die Notwendigkeit eine Stellungnahme zu übersenden. Das Schreiben ist lediglich als obligatorisch anzusehen. Die Regel-Zuweisung ab 5.000 Einwohnern gilt bereits seit 1978. Klagen anderer Gemeinden mit dem Ziel die Mitgliedschaft zu verhindern, wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach abgewiesen.
 
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat nimmt von der Absicht des Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, die Gemeinde Estenfeld als Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zu bestimmen, Kenntnis. Eine Stellungnahme wird nicht abgegeben.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
18
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld
Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Tel.: 09305 888-0
E-Mail: post@vgem-estenfeld.bayern.de
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