Beteiligungsbericht der Gemeinde Estenfeld für das Jahr 2022
Sachvortrag:
Die Gemeinde Estenfeld ist gemäß Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) verpflichtet, einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen der Privatrechtsform zu erstellen, wenn ihr mindestens 5 % der Anteile gehören.
Dieser Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen und zur Einsicht für jeden Interessierten bereitzuhalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht der Gemeinde Estenfeld für das Jahr 2022 zustimmend Kenntnis.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.