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3. Änderung Bebauungsplan "An den Linden"
Billigungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:
 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.03.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans "An den Linden" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. Aufgrund der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vom 31.03.2023 bis 02.05.2023 eingegangenen Stellungsnahmen sowie unter Würdigung aktueller Rechtsprechung wird das Verfahren nunmehr im Regelverfahren durchgeführt. Die bereits vom 31.03.2023 bis 02.05.2023 durchgeführte Beteiligung (ursprünglich gem. § 3.2 bzw. § 4.2 BauGB) wird als frühzeitige Beteiligung gewertet.
Nunmehr soll die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
 
Durch das IB Arz Ingenieure GmbH & Co.KG wurde der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 11.07.2023 erarbeitet. BGMin Schraud begrüßt Herrn Tobias Schneider und Frau Alisa Baumeister. Frau Baumeister trägt die Abwägungen der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB vor. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung ist durch den Gemeinderat zu billigen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen:
 

Beschluss:
 
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen. Diese werden entsprechend der Abwägungsvorschläge des IB Arz Ingenieure GmbH & Co.KG mit Stand vom 11.07.2023 abgewogen.
 
2. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 11.07.2023 und billigt diesen.
 
3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
18
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld
Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Tel.: 09305 888-0
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