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öffentlich


Entlastung der Jahresrechnung für das Jahr 2022



Sachvortrag:
 
Nach der Feststellung der Jahresrechnung ist vom Gemeinderat die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO zur Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2022 zu erteilen.
 

Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld
Untere Ritterstraße 6, 97230 Estenfeld
Tel.: 09305 888-0
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